Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich – eine günstige Absicherung finden

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für die Besitzer von Hunden oder Pferden eine sehr wichtigste Absicherung gegen die Haftungsrisiken, die für einen Tierhalter bestehen. Denn Tierhalter haften für die Schäden, die ein Hund oder ein Pferd verursacht. Eine private Haftpflichtversicherung reicht für Pferde- oder Hundebesitzer nicht aus, denn diese kommt für verursachte Schäden durch diese Tiere nicht auf.

Tierhalterhaftpflicht PferdeWie schnell kann es geschehen, daß die liebsten Tiere einen Unfall verursachen oder schlimmstenfalls anderen einen Schaden zufügen. Ein Pferd, das aus dem Gehege ausbricht und auf die Straße läuft oder im Stall ausschlägt und einen Besucher verletzt. Ein Hund, der vor ein Auto läuft oder den Postboten ins Bein beißt.
In all diesen Fällen kann man den Tierhalter schadenersatzpflichtig machen. Und bei Personenschäden können auch mal lebenslange Schmerzgeldzahlungen zu leisten sein. Gegen all diese finanziellen Haftungsrisiken kann man sich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern.

Mit dem online Rechner kann man einen Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich erhalten und so die günstigsten Beiträge oder besten Leistungen der verschiedenen Tierhaftpflichtversicherungen finden:

 

Fragen und Antworten zur Tierhalterhaftpflichtversicherung:

 

Welche Tierhaftpflichtversicherungen gibt es?

Es existieren zwei Arten der Tierhaftpflicht Absicherung mit unterschiedlichen Aspekten.

Zum einen gibt es die Haftpflichtversicherung für Personen, die bei der Ausübung ihres Berufes mit Tieren Umgang pflegen, diese versorgen, lehren oder betreuen bzw. mit ihnen arbeiten. Hierzu gehören unter anderem Tiersitter, Tierpensionen, Tierheilpraktiker, Tiersalons und Ausbilder. Im Mittelpunkt der Absicherung stehen Schäden an fremden Personen, deren Eigentum (eben auch Tiere) sowie Vermögen. Diese Haftpflichtversicherung schützt den Betreuer, Pfleger, Versorger etc. von (insbesondere fremden) Tieren und leistet im Versicherungsfall Schadensersatz.

Zum anderen wird von den Versicherungsgesellschaften eine Haftpflichtversicherung für private Tierhalter angeboten. Hierbei geht es um Schäden, die durch das Tier an fremden Personen, deren Eigentum oder Vermögen, entstanden sind. Der Tierhalter ist in diesem Fall also nicht Geschädigter, sondern Schadensverursacher, da er für Schäden seines Tieres haftet. Die Tierhalterhaftpflicht leistet im versicherten Schadensfall Schadensersatz an den oder die Betroffenen.

Wozu benötige ich eine Haftpflichtversicherung als privater Tierhalter?

Das eigene Tier kann Schäden an fremden Personen, deren Eigentum oder Vermögen verursachen und der Halter des Tieres ist zur Haftung und zum Schadensersatz verpflichtet. Die Forderungen des oder der Geschädigten können dabei sehr hoch sein und für den Tierhalter den finanziellen Ruin bedeuten.

leistungen tierhalterhaftpflichtversicherungDie Privathaftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden durch Kleintiere wie Kaninchen, Katzen oder Wellensittiche. Schäden durch Hunde oder Pferde sind zum Beispiel regulär kein Inhalt der privaten Haftpflichtpolice. Für diese Tiere gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtverträge.
Dabei wird als Schadensbeispiel gern der Hund angeführt, der sich von der Leine reißt und auf die Straße rennt, dabei einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten, Sach- und Personenschäden verursacht. Entlaufene Kühe, Lamas und Pferde können gleichfalls erhebliche Schäden anrichten und auch hier sollten sich Halter schützen. „Bello“ muss im Übrigen nicht einmal weglaufen. Die angekaute Türklinke oder der angebissene Heizungsknauf in der Mietwohnung sind auch sehr gute, gar nicht abwegige Schadensbeispiele.

Wie funktioniert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt bei Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen in Leistung, wenn das versicherte Tier diese verursacht hat, und schützt den Tierhalter so vor den finanziellen Folgen.
Bevor die Versicherungsgesellschaft die Zahlung des Schadensersatzes übernimmt, prüft sie, ob die Forderung berechtigt ist, auch der Höhe nach. Bei rechtmäßigen Forderungen tritt der Versicherer in Leistung. Unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzansprüche werden abgewehrt. Doppelter Schutz für den Tierhalter!

Ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Private Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, verursacht durch Kleintiere. Halter von Katzen, Kaninchen, Chinchillas, Meerschweinchen etc. müssen demgemäß keine eigenständige Tierhalterhaftpflichtpolice besitzen. Für alle anderen privaten Tierhalter ist die Tierhalterhaftpflicht ein überaus sinnvoller Versicherungsschutz oder sogar Pflicht!

hundeversicherungHundehalter sind in Abhängigkeit von der Hunderasse und dem Bundesland, in dem sie gemeldet sind, teilweise per Gesetz zu einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Für alle anderen Hundehalter ist diese Police eine zweckmäßige Ergänzung in Anbetracht des möglichen Risikos und der etwaigen Schadensersatzforderungen.
Als Halter von Pferden oder Ponys ist eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung gleichfalls eine bedeutsame Absicherungsoption. Je nach Versicherungsvertrag sind unter anderem auch die Teilnahme an Reitturnieren sowie Schäden an gemieteten Boxen und Transportanhängern abgesichert.
Für größere oder spezielle Tiere wie Schweine, Esel, Lamas, Kamele, Dromedare, Emus usw. werden ebenfalls Haftpflichtpolicen für den Halter angeboten, denn auch hier können Schäden an Dritten mit hohen Schadensersatzforderungen entstehen.

Muss ich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen?

Je nach Bundesland und Hunderasse sind einige Hundehalter in Deutschland dazu verpflichtet, eine entsprechende Hundehalterhaftpflicht abzuschließen. Während manche Bundesländer lediglich für so genannte Kampfhunderassen eine solche Police fordern, ist in fünf deutschen Bundesländern der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht grundsätzlich für alle Hunderassen obligatorisch, darunter Thüringen, Niedersachsen und Berlin.

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht als Privatperson?

Pflicht Sinnvoll Unsinnig
  • Hundehalter (in Thüringen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen,
    Sachsen-Anhalt Pflicht; je nach Hunderasse in weiteren Bundesländern Pflicht)

 

  • Hundehalter, die nicht von Gesetzeswegen her zum Abschluss verpflichtet sind
  • Pferdehalter
  • Schafhalter
  • Rindhalter
  • Schweinehalter
  • Eselhalter
  • Ziegenhalter
  • Kamelhalter
  • Straußenhalter etc
  • Halter von Kleintieren, Meerschweinchen,
    Chinchillas usw. (sind meist über die private Haftpflicht abgesichert)

 

 

 

Besonderheiten und spezielle Versicherungsbedingungen der Tierhalterhaftpflichtpolice?

Das Hüten der versicherten Tiere durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc. gilt bei den meisten Versicherern als Bestandteil des Schutzes. Wenn „Bello“ beispielshalber unter Aufsicht von Oma Gertrud entwischt und einen Schaden verursacht, zahlen etliche Versicherungsgesellschaften dennoch.
Interessant sind auch die Vereinbarungen zum Leinenzwang innerhalb der Hundehalterhaftpflicht. In einigen Vertragswerken ist Leinenzwang kein Thema, die Versicherung tritt auch bei versicherten Schäden durch unangeleinte Hunde in Leistung. Gleiches gilt teilweise im Hinblick auf Maulkörbe. Versicherungsbedingungen kontrollieren!
Im Versicherungsschutz können außerdem Schäden durch ungewollten Deckakt enthalten sein, vor allem bei Rassetieren interessant!
Für gewöhnlich ist die Teilnahme an Turnieren, Rennen und Ausstellungen mitversichert.

Wonach richtet sich die Versicherungsprämie einer Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Das zentrale Kriterium zur Beitragsberechnung ist zweifellos die Deckungssumme der Police für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Daneben werden die Zahl der Tiere, Tierart und Rasse bei der Berechnung der Versicherungsprämie berücksichtigt.
Das Alter des Tierhalters kann ebenfalls eine Rolle spielen, vor allen Dingen im Segment der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Es werden sogar spezielle Tierhalterhaftpflichttarife für Halter ab 40 Jahren und ab 60 Jahren angeboten.
Mittels der Vereinbarung von Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie reduziert werden. Rabatte gibt es außerdem bei Kombiprodukten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflichtversicherung sein?

Da der Schadensverursacher in unbegrenzter Höhe haftet, ist die Wahl der Deckungssumme von erheblicher Bedeutung. Die Schäden an Dritten und deren Eigentum können gewaltig sein, daher ist natürlich eine möglichst hohe Versicherungssumme von Vorteil. Weil dies jedoch außerdem ein Kriterium der Prämienerhebung ist, muss hier abgewogen werden.
Inzwischen sind Pauschaldeckungen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bei vielen Gesellschaften üblich, von 5 Millionen Euro bis zu 20 Millionen Euro pauschal können in den Verträgen vereinbart sein. Auf dem Markt finden sich ferner Tierhalterhaftpflichttarife mit pauschalen Deckungsbeträgen für Personen- und Sachschäden von bis zu 5 Millionen Euro sowie Deckungen von bis zu 1 Million Euro für Vermögensschäden.

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